Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Kindernotfallkurs - Notfall-ABC der Hebamme Ronja Bäuerle
Stand: 08/2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Kurse, die direkt bei Ronja Bäuerle gebucht wurden. Kurse, die über Kooperationspartner*innen laufen, sind nicht Bestandteil dieser AGB.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Hebamme Ronja Bäuerle und den Kursteilnehmerinnen (nachfolgend: Vertragspartnerinnen), sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Die Buchung des Kurses erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website:
https://baeuerle.hebamio.de
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
3. Kosten
Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminar- / Kurspreise. Die Seminarkosten sind individuelle Preise, die aufgrund verschiedener Faktoren variieren können.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Datenschutz
6. Haftung
7. Rücktritt / Kündigung / Verschieben
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich, ausschließlich postalisch oder per E-Mail, erfolgen.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Entgeltes,
b) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes,
c) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes,
d) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Entgeltes.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(3) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(4) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam zurückgetreten ist.
(5) Die obenstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit des Teilnehmers.
(6) Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
8. Änderungen / Ausfall von Leistungen / Sonderkündigungsrecht
(1) Ich behalte mir zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Ich behalte mir ferner den Ersatz von Referenten sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor.
(2) Fallen Seminarleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
9. Rücktritt des Veranstalters
Ich bin berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 6) vorliegen,
b) die Veranstaltung aus nicht von mir zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des Dozenten oder höherer Gewalt der Fall. In den vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
10. Haftung für Schäden
(1) Die Hebamme Ronja Bäuerle haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
10. Sonstiges
(1) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Notfall-ABC vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Notfall-ABC in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
11. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber mir oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort meine Hebammenpraxis.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für meinen Geschäftssitz zuständige Gericht.