1. Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Berufsordnung (HebBO BW) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
2. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme
erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der
zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
Landesdatenschutzbeauftragter Baden- Württemberg:
Prof. Dr. Tobias Keber
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
oder:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Homepage: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Kindernotfallkurs - Notfall-ABC der Hebamme Ronja Bäuerle
Stand: 08/2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Kurse, die direkt bei Ronja Bäuerle gebucht wurden. Kurse, die über Kooperationspartner*innen laufen, sind nicht Bestandteil dieser AGB.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Hebamme Ronja Bäuerle und den Kursteilnehmerinnen (nachfolgend: Vertragspartnerinnen), sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Die Buchung des Kurses erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website:
https://baeuerle.hebamio.de
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
3. Kosten
Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminar- / Kurspreise. Die Seminarkosten sind individuelle Preise, die aufgrund verschiedener Faktoren variieren können.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Datenschutz
6. Haftung
7. Rücktritt / Kündigung / Verschieben
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich, ausschließlich postalisch oder per E-Mail, erfolgen.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Entgeltes,
b) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes,
c) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes,
d) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Entgeltes.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(3) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
(4) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam zurückgetreten ist.
(5) Die obenstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit des Teilnehmers.
(6) Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
8. Änderungen / Ausfall von Leistungen / Sonderkündigungsrecht
(1) Ich behalte mir zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Ich behalte mir ferner den Ersatz von Referenten sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor.
(2) Fallen Seminarleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
9. Rücktritt des Veranstalters
Ich bin berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 6) vorliegen,
b) die Veranstaltung aus nicht von mir zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des Dozenten oder höherer Gewalt der Fall. In den vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
10. Haftung für Schäden
(1) Die Hebamme Ronja Bäuerle haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
10. Sonstiges
(1) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Notfall-ABC vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Notfall-ABC in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
11. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber mir oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort meine Hebammenpraxis.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für meinen Geschäftssitz zuständige Gericht.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.